Blog-Serie – Teil 1 von 6
In klassischen Entwicklungsmodellen (z.B. V-Modell, Wasserfallmodell) ist es entscheidend, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Anforderungsspezifikation einzufrieren und freizugeben, um eine stabile Basis für die weiteren Entwicklungsdisziplinen zu schaffen. Die Anforderungen innerhalb einer Anforderungsspezifikation sollten bis zum Zeitpunkt der Freigabe von Anforderungsänderungen in dem letztgültigen Stand vorliegen. Doch was ist der letztgültige Stand einer Anforderung?
Diese Frage ist selbst dann nicht so leicht zu beantworten, wenn die komplette Anforderungsspezifikation von einem oder einer Autor*in geschrieben wird.
Ein Beispiel: Für die Weiterentwicklung eines Systems wird die vorhandene Anforderungsspezifikation erweitert. Dazu müssen die Anforderungen für die neuen Funktionen entwickelt werden und dürfen nicht in Widerspruch zu den vorhandenen Anforderungen stehen.