Wie fängt man einen solchen Blog an? Nun ja, ganz klassisch: Würde sich Konrad Duden nicht im Grabe umdrehen, wüsste er wie sein Erbe „verkommt“? Sprachliche Evolution in allen Ehren, jedoch drängt sich in Zeiten von SMS- und Twitter-Deutsch die Frage auf, ob Konrad Duden, 100 Jahre nach seinem Ableben, tatsächlich tot ist!
Oder semantisch mal anders betrachtet: Wer hat denn das Recht zu schreiben? Auch diese Frage kann man im Facebook-Zeitalter und im Hinblick auf große Medienskandale durchaus diskutieren. Und auch die althergebrachte Redewendung „Wer schreibt, der bleibt“ wird spätestens seit Karl-Theodor zu Guttenberg ad absurdum geführt. Ist es also besser vielleicht mal nichts aufzuschreiben, so dass man später nicht belangt werden kann?
Im Rahmen des Requirements Engineering sind diese Fragen etwas einfacher zu beantworten. Hier sollten alle relevanten Stakeholder ihre Anforderungen stellen dürfen und müssen – und das am besten schriftlich (wobei natürlich „relevant“ noch definiert werden sollte). Dass diese Anforderungen, von Modellierungssprachen, die Konrad Duden noch nicht kannte, mal abgesehen, nicht mit FUP2 (Netzjargon: „Umleitung nach…“) oder „Mein Digger soll den Fake angezeigt bekommen“ beschrieben werden, müsste jedem klar sein. Doch auch die elementaren Regeln der Rechtschreibung sollte der Schreiber berücksichtigen. Denn nicht zuletzt können Spezifikationen, Lasten- und Pflichtenhefte und andere Anforderungsdokumente durch viele Hände gehen. Und alleine das sollte jedem ein Ansporn sein, nicht als Analphabet abgestempelt zu werden. Dabei muss man nicht immer dudenfest sein und dem Substanziellen sein „t“ zu entnehmen wissen, aber der Requirements Engineer soll schließlich auch nicht zum REchtschreiblehrer mutieren und den Fehlerteufel suchen müssen.
Und deswegen sagen wir SOPHISTen: Danke Konrad Duden, für uns ist es ein LEBENswerk!